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Die Arbeitgeberpflicht: Mitarbeitergesundheit und Integration

In der heutigen Arbeitswelt stehen Unternehmen vor der wichtigen Aufgabe, die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Ein essenzielles Instrument, um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dieses Konzept legt nicht nur den Grundstein für die Mitarbeitergesundheit, sondern stellt auch eine rechtliche Verpflichtung für Arbeitgeber dar. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf das betriebliche Eingliederungsmanagement und die Pflichten, die Arbeitgeber dabeihaben.

Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein strukturiertes Verfahren, das darauf abzielt, Mitarbeiter:innen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Beeinträchtigungen Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten haben, bestmöglich in den Arbeitsalltag zu integrieren. Es soll frühzeitig eingreifen, um Langzeitausfälle zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter:innen zu erhalten.

Das BEM umfasst mehrere Schritte:

  1. Erkennen und Ansprechen: Arbeitgeber:innen sollten frühzeitig Anzeichen von gesundheitlichen Problemen bei Mitarbeitern erkennen und das Gespräch suchen.
  2. Gemeinsame Lösungssuche: Gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wird nach individuellen Lösungen gesucht.
  3. Umsetzung von Maßnahmen: Die erarbeiteten Maßnahmen, die die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit fördern, werden umgesetzt. Hierbei kann auch externe Dienstleistung hilfreich sein.
  4. Regelmäßige Überprüfung: Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Hierfür ist die Methodik der Gefährdungsbeurteilungen nützlich und effektiv. 

Arbeitgeberpflichten in Bezug auf das BEM:

Für Arbeitgeber:innen ergibt sich aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement eine rechtliche Verpflichtung. Gemäß § 167 Abs. 2 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn ein:e Mitarbeiter:in innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Dabei ist jedoch die Freiwilligkeit der Mitarbeitenden zur Durchführung des BEM zu berücksichtigen.

Warum ist das BEM so wichtig?

Die Bedeutung des BEM kann nicht genug betont werden. Hier sind einige Gründe, warum es einen zentralen Platz in der Unternehmenskultur einnehmen sollte:

  1. Erhalt der Arbeitsfähigkeit: Durch frühes Eingreifen und individuelle Unterstützung kann die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter:innen erhalten bleiben.
  2. Vermeidung von Langzeitausfällen: Das BEM hilft, längere krankheitsbedingte Ausfälle zu verhindern, was sowohl für den Mitarbeiter:innen als auch das Unternehmen vorteilhaft ist.
  3. Wertschätzung der Mitarbeiter:innen: Die Bereitschaft, in die Gesundheit und Integration der Mitarbeiter:innen zu investieren, stärkt das Vertrauen und die Bindung zum Unternehmen.
  4. Rechtliche Compliance: Arbeitgeber:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, das BEM anzubieten, wenn die Voraussetzungen* erfüllt sind. (Unabhängig von Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit, *wenn Mitarbeitende länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.)

Fazit

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist mehr als eine Pflichtübung – es ist ein wertvolles Instrument, um Mitarbeitergesundheit zu fördern und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Unternehmen, die das BEM aktiv in ihre Unternehmenskultur integrieren, zeigen nicht nur ihre Verantwortung für die Mitarbeiter:innen, sondern sichern auch den langfristigen Erfolg und die Stabilität ihres Unternehmens. Es ist ein Schritt in Richtung einer gesunden, inklusiven und produktiven Arbeitsumgebung, von der alle profitieren.

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